Führungskräfte aus 25 Feuerwehren des Kreises Steinburg nutzten das diesjährige Themenseminar um sich speziell auf dem Gebiet der Feuerwehrsicherheitswache fortzubilden.

Die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Steinburg stellen immer wieder Sicherheitswachen bei verschiedenen Veranstaltungen. Grund genug um sich einmal genauer mit der Materie zu befassen und sich zu fragen wo eine Feuerwehrsicherheitswache erforderlich ist und welche Anforderungen an sie gestellt werden.
Dipl. Ing. Andreas Elser, Leiter der Brandschutzdienststelle des Kreises Steinburg und somit verantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz referierte an drei Abenden zur Feuerwehrsicherheitswache.
Ihren Ursprung hat die Brandsicherheitswache im Anfang des 20. Jahrhunderts. Viele verheerende Feuer zerstörten Theater- und Opernhäuser. In den darauf folgenden Jahren ergaben sich viele Vorschriften und Verordnungen, darunter auch die Versammlungsstättenverordnung VStättVo, die in ihrem vierten Teil den Brandschutz regelt. Unter § 41 steht geschrieben, dass ein Betreiber bei erhöhten Brandgefahren sowie bei Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200qm Grundfläche eine Brandsicherheitswache einzurichten hat. Jedoch kann der Betreiber nicht Dritte mit der entsprechenden Ausbildung bestimmten, wie es weiter in §41 steht. Das Brandschutzgesetz beinhaltet in § 22 die Feuerwehrsicherheitswache. Es steht geschrieben, dass die örtlich zuständige Feuerwehr die Feuerwehrsicherheitswache zu stellen hat. Das Brandschutzgesetz ist hierbei das höherwertige Recht gegenüber der Verordnung.
Die örtlich zuständige Feuerwehr hat eine Feuerwehrsicherheitswache zu stellen, wenn die Rechtsvorschrift es fordert, die Behörde eine Feuerwehrsicherheitswache zur Bedingung macht und oder der Veranstalter sich rechtzeitig mit Gemeinde und Feuerwehr in Verbindung setzt.
Die eingesetzte Feuerwehrsicherheitswache ist für die Sicherheit und Einhaltung der Vorschriften während der Veranstaltung zuständig, grundsätzlich also Brandgefahrverhütung sowie Freihaltung von Rettungs- und Angriffswegen. Die Feuerwehrsicherheitswache hat sich vor Beginn der Veranstaltung mit den Räumlichkeiten vertraut zu machen. Während der Veranstaltung muss sich auf Kontrollgängen von der Einhaltung der Richtlinien vergewissert werden. Von ihrem Platz aus muss die Feuerwehrsicherheitswache die Spielfläche überblicken können. Der Veranstaltungsort sollte erst dann verlassen werden, wenn der letzte Besucher gegangen ist. Die Mindeststärke für eine solche Feuerwehrsicherheitswache sind in der Regel zwei Personen, wobei eine Person über Gruppenführerausbildung verfügen sollte. Die genaue Stärke liegt im Ermessen der Wehrführung.
Bei Fragen steht die Brandschutzdienststelle des Kreises immer gerne zur Verfügung.

In Kürze wird es vom Fachgebiet II.1 Brandverhütung des LFV sh e.V. einen unverbindlichen Handlungsleitfaden für Feuerwehrführungskräfte zur Feuersicherheitswache (laut BrSchG) und zur Brandsicherheitswache (laut VStättVO) geben, sowie eine Information für Veranstalter. Sobald diese in ihrer endgültigen Fassung vorliegt werden wir sie zum Download bereitstellen und entsprechend über Info-Mail berichten.

Für das Jahr 2010 planen Dipl. Ing. Andreas Elser und der Kreisfeuerwehrverband ein Themenseminar zur Löschwasserversorgung.