Der Kreisfeuerwehrverband hat folgende Aufgaben

 

  • Die Bereitschaft der Bevölkerung, freiwillig im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zu fördern.
  • Auf die Bildung von Jugendabteilungen in den Feuerwehren hinzuwirken.
  • Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken.
  • Die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu unterstützen und zu fördern.
  • Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, soweit sie mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen, zu betreuen.
  • Die Kameradschaft und Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu pflegen.
  • Über Beschwerden von Mitgliedern der Feuerwehren zu entscheiden.