Der Kreisfeuerwehrverband hat folgende Aufgaben
- Die Bereitschaft der Bevölkerung, freiwillig im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zu fördern.
- Auf die Bildung von Jugendabteilungen in den Feuerwehren hinzuwirken.
- Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung mitzuwirken.
- Die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren zu unterstützen und zu fördern.
- Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in ihren wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, soweit sie mit dem Feuerwehrdienst im Zusammenhang stehen, zu betreuen.
- Die Kameradschaft und Tradition der freiwilligen Feuerwehren zu pflegen.
- Über Beschwerden von Mitgliedern der Feuerwehren zu entscheiden.