Mit der Romantik am Nachthimmel ist es jetzt vorbei. Die Brandgefahr, die von so genannten Himmelslaternen ausgeht, ist zu groß.

Wie Innenminister Rainer Wiegard am 6. August in Kiel mitteilte, dürfen die Reispapier-Ballone in Schleswig-Holstein nicht mehr aufsteigen.

Dieses landesweite Verbot tritt heute in Kraft.

Romantisch aber gefährlich:
"Himmelslaternen dürfen in Schleswig-Holstein ab Ende August nicht mehr aufsteigen"

In der Zwischenzeit können die Kommunen ein entsprechendes Verbot für ihr Gebiet aussprechen. Wer gegen die neue Verbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann.

Brandgefahr ist zu groß
"Die Brandgefahr ist zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen", begründete Wiegard seine Entscheidung. Die Laternen seien nicht zu steuern. Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Lampions eine erhebliche Brandgefahr aus.

Verbote in anderen Bundesländern
Bei Schleswig-Holsteins Nachbarn in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits ein entsprechendes Verbot; in Hamburg steht ein Verbot kurz bevor.

Flughöhe und -weite sind nicht zu beeinflussen
Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch die Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.

Brand durch Himmelslaterne forderte bereits ein Todesopfer
Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste.

Pressemeldung des Innenministeriums sh

Die Verordnung steht unter "Amtl.Bekanntmachung" bereit.