Mit dem Amtsblatt Ausgabe Nr. 29 ist am 20.07.2009 zum 1.August der Organisationserlass Feuerwehr in Kraft getreten.
Dieser Erlass regelt die Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren, sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder.
Neben den "ersehnten" neuen Dienstgraden, Hauptfeuerwehrmann *** und Löschmeister ***, die jetzt mit klaren Voraussetzungen und Funktionen beschrieben sind und ab 1.08. auch vergeben werden dürfen, wird besonders die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr angesprochen.
So orientiert sich die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr an der Fähigkeit einen kritischen Wohnungsbrand erfolgreich zu bekämpfen.
Der Erlass "OrgFw" ist im Bereich amtliche Bekanntmachungen in einer zurzeit noch sehr einfachen, gescannten Version vorhanden, wird sobald eine andere Fassung vorliegt getauscht.
Für alle Führungskräfte und interessierte Mitglieder guter Lesestoff!
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