Die Feuerwehrdienstvorschriften 3,4 und 5 wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - FwDV 3 - zusammengefasst.

Die FwDV 3 regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Löscheinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten. Für die Feuerwehren im Land Schlesig-Holstein ist die DV aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren zum 1. Januar 2006 eingeführt.

Der KFV Steinburg hat mit zwei Informationabenden allen Wehrführern und Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich über die Inhalte der neuen Dienstvorschrift zu informieren. Die neue FwDV 3 läßt eine flexiblere Handhabung der Einsatztaktik zu und war im Hinblick auf veränderte Personalstrukturen und modernisierter Technik notwendig geworden.Kreisvorstandsmitglied Sven Besel erläuterte die Veränderungen zu den bisherigen Dienstvorschriften und deren Bedeutung für die praktische Arbeit der Feuerwehren. Alle Feuerwehren im Kreis Steinburg sind damit theoretisch in der neuen Dienstvorschrift unterwiesen. Kreiswehrführer Frank Raether forderte die Führungskräfte auf, die Feuerwehren im Kreis Steinburg auch praktisch auf den neuesten Stand zu bringen.