Dienstbesprechung der Steinburger Wehrführungen, die Eisenbahnstrecken in ihrem Gemeindegebiet haben.
Vier Tagesordnungspunkte behandelten die Wehrführer auf der vom Kreisfeuerwehrverband einberufenen Dienstbesprechung. Hauptthema waren die zu erstellenden Alarmpläne für die Brandbekämpfung und die technische
Hilfeleistung im Bahnbereich.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Kameraden Kai Uwe Schacht (Wrist),Peter Happe (Itzehoe)und Albert Ramm (Horst) hatten die Vorbereitungen getroffen. Jeder Wehrführer erhielt zu seinen Gleisabschnitt einen Kilometertabelle, in die zunächst einige Angaben, wie zum Beispiel gebräuchliche Namen von Bahnübergängen zusätzlich zur Kilometerangabe eingetragen werden sollen. Wichtigste Angaben sind jedoch die Hinweise mit welchen Nachbarfeuerwehren bzw. mit welchen Wehren mit Sonderausrüstung im Falle eines schweren Unfalls, eines Brandes oder bei normalen Unwettereinsätzen zusammengearbeitet werden soll.
Im weiteren Verlauf berichtete der Kreisgeschäftsführer, Axel Schlüter, über die noch in diesem Jahr vom Kreisfeuerwehrverband Steinburg angebotenen Lehrgänge Technische Hilfe und Brandbekämpfung im Bahnbereich. Die Lehrgangsinhalte sind in Auszügen an die Wehrführungen verteilt worden.
Für die sechs Freiwilligen Feuerwehren, die zusätzlich die Aufgabe des
Erdens übernommen haben, hatte der Kreisfeuerwehrverband Steinburg einen Vertragsentwurf - Halftung - beschafft, der ebenfalls diskutiert wurde.

Zu diesem Thema berichtete die Norddeutsche Rundschau in ihrer Ausgabe vom 16.04.2003 wie folgt (hier ein Auszug) :

Bahn AG will haften: Feuerwehr skeptisch

Einige Feuerwehrvertreter trauten dem Frieden nicht. Die Deutsche Bahn AG hat eine "Vereinbarung über die Durchführung der Bahnerdung auf Bahnanlagen der DB Netz AG im Bereich der Gemeinde. . ." entwickelt.
Diese stellte jetzt der Wrister Wehrführer Kai-Uwe Schacht den 44 Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Steinburg, die für bestimmte
Gleisabschnitte zuständig sind, in Nordoe während einer Dienstbesprechung vor. Ziel der Vereinbarung ist nach Angaben von Kreisbrandmeister Frank Raether, endlich die Haftungsfrage zu klären. Bislang sind die Vorgaben schwammig. Wer haftet, wenn Dritte zu Schaden kommen, wenn Feuerwehrleute Starkstromleitungen nach Bahnunfällen erden sollen, ist bislang nicht eindeutig geklärt.

In der genannten Vereinbarung ist festgeschrieben, dass die Feuerwehr "nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit" haftet. Die Vereinbarung sei keine Pflicht, sondern als Angebot für diejenigen Wehren zu verstehen, die im Ernstfall Erdungen vornehmen.

Viele der Anwesenden schienen nicht begeistert von dem Vorschlag, sondern eher skeptisch, "so, wie die Bahn uns bis jetzt behandelt hat", erklärte der Vertreter aus Krempermoor.

Kritik gab es auch hinsichtlich der angekündigten Wartung der Ausrüstung durch die Bahn AG. Es müsse näher definiert werden, was, wann und von wem geprüft werde.

Wehrführer Schacht regte an, entsprechende Verbesserungsvorschläge
einzureichen. Grundsätzlich halte er die Vereinbarung für eine vernünftige Grundlage", um die Feuerwehren gegen Ansprüche abzusichern. Auch das Argument, die grobe Fahrlässigkeit sei nicht näher beschrieben, ließ er nicht gelten. Dies sei eine allgemein gängige Klausel.

Auch Frank Raether machte sich stark für die Vereinbarung. Allerdings nicht in dem Sinne, für die Bahn AG werben zu wollen, sondern vielmehr, weil es sich um ein Angebot handele, sich besser abzusichern. Nach wie vor müsse keine Wehr Erdungsarbeiten für die Bahn vornehmen. Er stelle sich ganz klar vor jeden der Anwesenden, um diese Position zu verteidigen, betonte der Kreisbrandmeister.

Gleiches gelte auch für Einsätze auf der Hochdonnner Eisenbahnbrücke: "Wir gehen nicht auf die Brücke", erklärte Frank Raether unmissverständlich. Die Wehr sei für derartige Einsätze nicht ausgerüstet. Zwar wolle die Bahn AG jetzt Ausrüstungssätze zur Verfügung stellen, kündigte der Kreiswehrführer an, aber es sei unbekannt, wie diese bestückt sein werden.