Informationen zur Durchführung des Dienstbetriebs sowie Einstellung des Lehrgangsbetriebs und Schließung der Atemschutzübungsstrecke ab 02.11.2020

 

Entsprechend der aktuellen Vorgaben zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus hat sich der KFV Steinburg dazu entschieden, den Lehrgangsbetrieb sowie die Atemschutzübungsstrecke vom 02. November 2020 bis einschließlich den 30. November 2020 einzustellen. Die komplette Ausbildung wird für diesen Zeitraum abgesagt. 

Seid bitte verantwortungsvoll und beachtet die nachfolgenden Empfehlungen des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Schützt euch, eure Familien und Mitmenschen, damit wir diese Krise so schnell wie möglich und gesund überstehen.

 

Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus im Bereich der Feuerwehren und den Einheiten des Katastrophenschutzes

Aufgrund der kritischen Lageentwicklung im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona Virus und die durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefassten Beschlüsse vom 28.10.2020, werden die Empfehlungen zur Durchfüh­rung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes wie folgt aktualisiert:

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung empfiehlt, den Ausbildungs- und sonstigen Dienstbetrieb für die Dauer der auf Bundesebene be­schlossenen Maßnahmen komplett einzustellen.

Ausgenommen von dieser Empfehlung ist selbstverständlich die Abarbeitung von Einsät­zen, diese sind unter Beachtung der Hygieneauflagen im personell notwendigen Rahmen durchzuführen.

Die bisherige landeseinheitliche Stufen-Empfehlung wird zunächst bis Ende November au­ßer Kraft gesetzt.

Für den Einsatz von Atemschutzgeräteträgern gelten, zunächst befristet bis Ende Novem­ber, folgende Regelungen:

Die in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) beschriebenen Anforderungen an Atem­schutzgeräteträger werden hinsichtlich der geforderten jährlich abzuleistenden Aus- und Fortbildung außer Kraft gesetzt. 

Das heißt, Atemschutzgeräteträger können auch dann eingesetzt werden, wenn sie die jährlich abzuleistenden Fortbildungen (1 .Theoretischen Unterweisung, 2. Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage 3. Einsatzübung) für das Jahr 2020 bisher noch nicht absolviert haben.

Die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse (HFUK) gewährleistet in einem eventuellen Scha­densfall den voll umfänglichen Versicherungsschutz.

Unabhängig von den vorgenannten Empfehlungen gelten vorrangig die von Bund, Land, den Kreisen und kreisfreien Städten herausgegebenen Allgemeinverfügungen.

Die finale Entscheidung über die Gestaltung des Dienstbetriebes ist dem jeweiligen Träger der Feuerwehr oder dem jeweiligen Träger der Einheit oder Einrichtung des Katastrophen­schutzes in Abstimmung mit der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde vorbe­halten.