Vermeidung der Ausbreitung des Corona Virus im Bereich der Feuerwehren und den Einheiten des Katastrophenschutzes

Am 23.12.2021 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MIlIG) Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes herausgegeben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Corona-Lage und der hierbei befürchteten massiven Ausbreitung der Omikron Variante, werden die Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft wie folgt aktualisiert:

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung empfiehlt, den Ausbildungs- und sonstigen Dienstbetrieb komplett einzustellen.

Ausgenommen von dieser Empfehlung ist selbstverständlich die Abarbeitung von Einsätzen, diese sind unter Beachtung der Hygieneauflagen im personell notwendigen Rahmen durchzuführen.

Unabhängig von den vorgenannten Empfehlungen gelten vorrangig die von den Kreisen und kreisfreien Städten herausgegebenen Allgemeinverfügungen.

Die vorgenannte Empfehlung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt, in Abhängigkeit der Lageentwicklung, zunächst bis zum 16. Januar 2022.

Die finale Entscheidung über die Gestaltung des Dienstbetriebes ist dem jeweiligen Träger der Feuerwehr oder dem jeweiligen Träger der Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes in Abstimmung mit der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde vorbehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Ralf Kirchhoff

(ohne Unterschrift gültig)