Kooperation - Für die Feuerwehren eine Selbstverständlichkeit
Nachbarschaftliche Hilfe ist für die meisten Feuerwehren eine Selbstverständlichkeit und häufig für die Erstalarmierung in der Alarm- und Ausrückeordnung berücksichtigt. Kreisübergreifende Hilfeleistung stellt hingegen die Ausnahme dar.
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